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   VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068   

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VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068 (https://dejure.org/2019,5452)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068 (https://dejure.org/2019,5452)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2019 - 11 ZB 18.1068 (https://dejure.org/2019,5452)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 3, § 88, § 113 Abs. 1 S. 4, § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3
    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigterklärung

  • Wolters Kluwer

    Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses nach Erledigterklärung des Klageverfahrens; Rechtmäßige Stilllegung eines Kraftfahrzeugs mangels K...

  • rewis.io

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigterklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 3 ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses nach Erledigterklärung des Klageverfahrens; Rechtmäßige Stilllegung eines Kraftfahrzeugs mangels Kindersicherung

  • rechtsportal.de

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses nach Erledigterklärung des Klageverfahrens (Stilllegung eines Kraftfahrzeugs); unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftungsprozess; Kindersicherung; Stilllegung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigungserklärung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Weder die Anheimgabe, eine Erledigungserklärung abzugeben, noch das durch den Wegfall der Beschwer bzw. des Rechtsschutzbedürfnisses gerechtfertigte Erfordernis eines besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei der Überprüfung erledigten Verwaltungshandelns stellt einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) dar (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 = juris Rn. 30 ff.; HessVGH, B.v. 25.6.2014 - 7 A 1563/13.Z - juris Rn. 6).
  • VGH Hessen, 25.06.2014 - 7 A 1563/13
    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Weder die Anheimgabe, eine Erledigungserklärung abzugeben, noch das durch den Wegfall der Beschwer bzw. des Rechtsschutzbedürfnisses gerechtfertigte Erfordernis eines besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses bei der Überprüfung erledigten Verwaltungshandelns stellt einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) dar (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 = juris Rn. 30 ff.; HessVGH, B.v. 25.6.2014 - 7 A 1563/13.Z - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung kann die Absicht, eine Amtshaftungsklage zu erheben, ein schutzwürdiges Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage begründen, wenn sich der Verwaltungsakt nach Klageerhebung erledigt hat (vgl. BVerwG, B.v. 14.5.1999 - 6 PKH 3.99 - juris Rn. 4; U.v. 20.1.1989 - 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 = juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt nicht in Betracht, da sich die aufgeworfene Rechtsfrage wegen der vom Verwaltungsgericht zu Recht verneinten Zulässigkeit der Klage im Berufungsverfahren nicht stellen würde und damit nicht entscheidungserheblich ist (vgl. (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2018 - 1 B 5.18 - juris Rn. 2; B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - NVwZ 2017, 1204 = juris Rn. 3).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • BVerwG, 20.03.2018 - 1 B 5.18

    Erstattung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung zugunsten

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt nicht in Betracht, da sich die aufgeworfene Rechtsfrage wegen der vom Verwaltungsgericht zu Recht verneinten Zulässigkeit der Klage im Berufungsverfahren nicht stellen würde und damit nicht entscheidungserheblich ist (vgl. (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2018 - 1 B 5.18 - juris Rn. 2; B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - NVwZ 2017, 1204 = juris Rn. 3).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 3 C 5.07

    Erfordernis der Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision bei einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Gleiches gilt für die Frage, welche Handlungsoptionen für ihn im Falle einer Hauptsacheerledigung bestehen, darunter die Umstellung der Anfechtungsklage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage, sowie den Umstand, dass bei einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO aus prozesswirtschaftlichen Gründen nicht anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden ist (BVerwG, B.v. 24.6.2008 - 3 C 5.07 - juris Rn. 2), Beweise zu erheben oder schwierige Rechtsfragen zu klären sind (Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 161 Rn. 15 m.w.N.; vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2010 - 20 BV 10.2130 - juris Rn. 2 u. B.v. 11.11.2016 - 15 B 16.1239 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 21.06.2017 - 4 B 48.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    So wenig ein Gericht grundsätzlich dazu verpflichtet ist, die Beteiligten vor Ergehen der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen (BVerwG, B.v. 21.6.2017 - 4 B 48.16 - juris Rn. 5), so wenig ist es daran gehindert, dies im Rahmen eines richterlichen Hinweises zu tun.
  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 ZB 18.1068
    Eine Erledigungsklärung kann auch nicht - etwa wegen einer unmittelbar nachfolgenden Fortsetzungsfeststellungsklage - gemäß § 88 VwGO als stillschweigender Umstellungsantrag ausgelegt werden, da sich die beiden prozessualen Reaktionsmöglichkeiten auf die Erledigung des streitgegenständlichen Verwaltungsakts gegenseitig ausschließen (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.1981 - 8 C 39.80 - NVwZ 1982, 560/561).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 B 25.07

    Geltendmachung einer Missachtung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • VGH Bayern, 11.11.2016 - 15 B 16.1239

    Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung - Beurteilung von

  • BVerwG, 14.05.1999 - 6 PKH 3.99
  • VGH Bayern, 16.11.2010 - 20 BV 10.2130

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Grundsatz der

  • VG Augsburg, 14.03.2022 - Au 9 K 22.84

    Wegen Erledigung unzulässige Klage gegen Verpflichtung zur Duldung des Betretens

    Das Gericht ist auch nicht nach § 86 Abs. 3 VwGO verpflichtet, beim Kläger ausdrücklich nachzufragen, ob er den Klageantrag umstellen wolle bzw. seine Klage aufrechterhalten wolle oder ihn dahingehend zu beraten (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 11 ZB 18.1068 - juris Rn. 15).
  • VG Würzburg, 28.02.2023 - W 6 K 22.1807

    Gerichtsbescheid, Zensus 2022, Haushaltebefragung, Verpflichtung zur Auskunft,

    Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Kläger trotz der Ausführungen in dem vorhergehenden Beschluss des Gerichts vom 22. Dezember 2022 und eines darauffolgenden - überobligatorischen - richterlichen Hinweises keinen Gebrauch von der Möglichkeit gemacht hat, den bisherigen Anfechtungsantrag entsprechend umzustellen, und insbesondere Gründe für das Vorliegen eines (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresses dazutun (die Pflicht zur Nachfrage oder Hinweispflicht des Gerichts auf die Umstellung einer Anfechtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungklage ausdrücklich verneinend BayVGH, B.v. 4.3.2019 - 11 ZB 18.1068 - BeckRS 2019, 3425 Rn. 15).
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